Bekanntmachung
über die 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der
4. Runde der Lärmaktionsplanung gemäß EU- Umgebungslärmrichtlinie
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie bezieht sich auf Lärm, der durch den Verkehr verursacht wird. Vor diesem Hintergrund wurden Lärmkartierungen entlang von Bundes- und Landesstraßen mit einem Aufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr, vorgenommen. Für die Gemeinde Hiddenhausen existiert demzufolge die Lärmkartierung für die B 61/239 (Herforder Straße), L 545 (Bünder Straße) und L 712 (Engerstraße).
Auf der Grundlage dieser Lärmkarten sind unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Gemeinde Hiddenhausen bietet hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung für die genannten Bereiche.
Die Lärmkartierungen können bis zum
06.12.2023 einschließlich
auf der Internetseite der Gemeinde Hiddenhausen unter www.hiddenhausen.de eingesehen werden.
Während dieser Auslegung können Anregungen per eMail an info@hiddenhausen.de abgegeben werden.
Bekanntmachungsanordnung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung der 1. Phase im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie wird öffentlich bekannt gemacht.
Hiddenhausen, den 25.10.2023
gez. Hüffmann