Förderung von Wohnungsdämmung beantragen
Förderung von Wohnungsdämmung beantragen
Beschreibung
Ab dem 01.06.2023 werden Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden im Kreis Herford gefördert. Ziel der Förderung ist es, durch die Dämmmaßnahmen Heizenergie einzusparen und damit den Energieverbrauch des Kreises Herford zu senken.
Die Förderung kann für förderfähige Leistungen bewilligt werden und beträgt 15% des Investitionsvolumens, bzw. 25% des Investitionsvolumens bei der Verwendung ökologischer Rohstoffe.
Die Förderung ist begrenzt auf 1.200 € pro Antrag je Gebäude und jede Person kann nur einen Antrag stellen.
Anträge können ab dem 01.06.2023 online gestellt werden, einen Link zum Antrag finden Sie in der Randspalte.
Nach Antragstellung erfolgt eine vorläufige Zusage und aufgrund der endgültigen Investitionskosten erfolgen dann der Zuschlag und die Auszahlung.
Fristen
Voraussetzungen
- in mindestens 10 Jahre alten Gebäuden mit überwiegender Wohnraumnutzung (das heißt mehr als 50 Prozent) im Kreis Herford durchgeführt werden
- durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden oder in Eigenleistung durchgeführt werden
- erst nach Erteilung der Bewilligung beauftragt beziehungsweise begonnen werden
Verfahrensablauf
Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nach Prüfung der Unterlagen werden die Bewilligungen nach der Reihenfolge der Antragseingänge erteilt, solange Mittel zur Verfügung stehen.
Nach Durchführung der Maßnahmen ist der Auszahlungsantrag ebenfalls online zu stellen.
Unterlagen-Nachweise
Bewilligungsantrag:
- Kostenvoranschlag
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers
- Angebot eines Fachunternehmens beziehungsweise Kostenvoranschlag der Materialkosten bei Eigenleistung
Auszahlungsantrag:
- Vollständige Rechnung(en) bezüglich förderfähiger Leistungen
- Bildnachweis der erbrachten Leistung