Waffenrechtliche Erlaubnisse beantragen
Waffenrechtliche Erlaubnisse beantragen
Beschreibung
Das Waffenrecht gilt bundesweit. Die einheitlichen Regelungen sind auf der Landesseite der Polizei Nordhein-Westfalen eingestellt.
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, zum Beispiel wenn Sie eine Waffe erben, steht Ihnen die sachbearbeitende Dienststelle der Kreispolizeibehörde Herford gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- Waffengesetz (WaffVwV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Links
Servicezeiten: Polizeiverwaltung
Polizeiverwaltung
Direktion Zentrale Aufgaben (Hansastraße 54, 32049 Herford)
Dezernat 1 und Dezernat 2
Montag:
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Direktion Zentrale Aufgaben (Hansastraße 54, 32049 Herford)
Dezernat 1 und Dezernat 2
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09:00 bis 12:00 Uhr
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