Beihilfe beantragen - Kreis Herford
Beihilfe beantragen
Beschreibung
In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gewährt der Kreis Herford unterstützende Fürsorgeleistungen für die entstandenen Kosten. Die Kosten werden anteilig übernommen. Folgende Personengruppen können einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen:
- Lehrerinnen und Lehrer aller Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis Herford,
- Polizistinnen und Polizisten der Kreispolizeibehörde Herford sowie
- Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Kreises Herford und seiner Einrichtungen und
- Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Klinikums Herford.
Die Beihilfestelle des Kreises Lippe berät Sie in Beihilfeangelegenheiten und bearbeitet Ihre Beihilfeanträge. Der Kreis Herford und der Kreis Lippe haben eine interkommunale Zusammenarbeit darüber vereinbart.
Rechtsgrundlagen
- Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW)
- Beihilfenverordnung für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende (BVO Ang)
- ergänzende Verwaltungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
- Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW)
- Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW)
Links
Hinweis Beihilfe
Sie können Ihre Beihilfeanträge weiterhin bei der Kreisverwaltung Herford abgeben oder direkt an den Kreis Lippe senden.