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Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen beantragen

Beschreibung

Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Sie können diese für ein abgemeldetes oder noch nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen. Kurzzeitkennzeichen gelten höchstens fünf Tage.

Hinweis

Alle Hinweise und Auflagen finden Sie im Merkblatt für Kurzzeitkennzeichen.

Unterlagen/Nachweise

  • Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Ersteigerungsnachweis oder vergleichbare Erwerbsunterlagen
  • Fahrzeugpapiere
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), fordern Sie diese bitte zuerst für ein Kurzzeitkennzeichen an

  • Identitätsnachweis für natürliche Personen
    • Personalausweis oder einen Pass im Original
    • Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung

  • Identitätsnachweis für juristische Personen
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen/Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
    • Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original

In Vertretungsfällen:

Grundsätzlich:

  • Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original

Bei Minderjährigen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
  • Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

13,10 Euro

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