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Anmeldung eines Wohnsitzes

Sie haben Sich für Hiddenhausen als Ihren neuen Wohnsitz entschieden.

Herzlich willkommen!

Wenn Sie eine neue Wohnung in Hiddenhausen bezogen haben, müssen Sie sich anmelden. Für die Anmeldung haben Sie zwei Wochen Zeit. Eine Abmeldung bei einer vorherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Anmeldung ist gebührenfrei. Bei dieser Gelegenheit kann eine Adressänderung im Fahrzeugschein vorgenommen werden (nur bei Zuzügen innerhalb des Kreises Herford).

Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich. 


Mitzubringende Unterlagen:

  • alle Ausweisdokumente, zum Beispiel Personalausweis, Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Wohnungsgeberbescheinigung)
  • Fahrzeugschein (Voraussetzung: Zuzug innerhalb des Kreises Herford und kein Adressaufkleber auf dem Fahrzeugschein) Gebühr: 11,60€


Bei Ehepaaren, Lebenspartnerschaften und Eltern mit minderjährigen Kindern:

  • Voraussetzung: Sie ziehen von der gleichen Adresse zu.
  • Es ist ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint. 
    (Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen)
  • Bei Minderjährigen: Wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, ist die Geburtsurkunde mitzubringen.


Besonderheit bei Kinder unter 16 Jahren:

Eine Einwilligungserklärung (Einverständniserklärung) ist von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben,

  • wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder
  • wenn eine Haupt- und Nebenwohnung eingetragen werden soll oder
  • wenn die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.


Allgemeine Hinweise:

  • Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten anmelden.
  • Sollten Sie nicht persönlich kommen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein (Meldeschein) und die mitzubringenden Unterlagen auch durch eine bevollmächtigte Person (Vollmacht) vorgelegt werden. Das gilt jedoch nicht bei einem Zuzug aus dem Ausland.
  • Für Personen die unter Betreuung stehen, liegt die Anmeldepflicht bei der Person, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
  • Zeitgleich mit Ihrer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für bestimmte Datenübermittlungen (Widerspruch) sperren zu lassen.


Rechtsgrundlage

  • Bundesmeldegesetz



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