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SO BEANTRAGEN SIE WOHNGELD

Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz = WoGG.

Es wird Bürgerinnen und Bürger gewährt, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete = sogenannter Mietzuschuss oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums = sogenannter Lastenzuschuss benötigen.

Eventuelle Fragen zum Thema Wohngeld und zur Antragstellung beantworten Ihnen gerne Ihre Ansprechpersonen im Amt für Wohnen und Soziales.

Warum Wohngeld?

Durch die Zahlung von Wohngeld soll ein angemessener und familiengerechter Wohnraum wirtschaftlich gesichert werden.

Sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss zu Ihren Aufwendungen für Ihre Wohnung – zum Beispiel zur Wohnungsmiete

Wer kann Wohngeld beantragen?

Anspruchsberechtigt können Mieterinnen und Mieter einer Mietwohnung sein, aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Dabei hängt die Höhe des Wohngelds ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Miete beziehungsweise der Belastung und der Höhe des Familieneinkommens. Das Wohngeld kann ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

Wie kann ich Wohngeld beantragen?

Für die Prüfung Ihres Antrags benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Nachweise über die Höhe der Miete = Mietvertrag oder Ihrer Belastung
  • Nachweise zu Ihren Einkünften = Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
  • Antrag auf Wohngeld = Mietzuschuss
  • Antrag auf Wohngeld = Lastenzuschuss
  • Mietbescheinigung
  • Anlage zur Ermittlung der Belastung, Fremdmittelbescheinigung, Datenschutzinformation gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung - Wohngeld
  • Anlage zum Antrag bei Unterhaltsaufwendungen
  • Verdienstbescheinigung

Wohngeldrechner:

Mit dem Wohngeldrechner NRW können Sie selbst berechnen, ob sich ein Wohngeldanspruch für Sie ergibt  und anschließend online einen Wohngeldantrag stellen.

Sie werden Schritt-für-Schritt auf diesem Weg durch den Wohngeldrechner und den Onlineantrag  geleitet.

Willkommen beim Wohngeldrechner (nrw.de)


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