Zuschuss für Stoffwindeln
Nutzen Sie die Förderaktion für umweltbewusste Eltern.
Möchten auch Sie etwas zur Abfallvermeidung beitragen? Dann wickeln Sie Ihr Kind statt mit Einwegwindeln mit wiederverwendbaren Mehrwegwindeln. Seit dem 01.06.2021 unterstützt die Gemeinde Hiddenhausen die Anschaffung und Benutzung von Stoffwindeln. Der Zuschuss beträgt 5,00 € monatlich / max. 60,00 € jährlich pro Kind.
Wer ist anspruchsberechtigt und wie bekommt man den Zuschuss?
Voraussetzungen:
- Sie sind Eltern / Sorgeberechtigte mit Kleinkindern in Privathaushalten, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Hiddenhausen.
- Sie haben Rechnungsbelege über die Anschaffung bzw. Reinigung von Stoffwindeln.
So wird’s gemacht:
Füllen Sie das Antragsformular bitte vollständig aus. Zudem benötigen wir die Rechnungsbelege über die Anschaffung oder Reinigung von Stoffwindeln.
Bitte beachten Sie:
Der Förderantrag muss jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden! Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für das Vorjahr auf das im Antrag angegebene Konto.
Übrigens:
Mehr Infos zu dieser ökologischen Windelalternative finden Sie auf der Website Dein Ratgeber rund um die Stoffwindel - deine-Stoffwindel.com
Förderrichtlinie Stoffwindeln
Stoffwindelzuschuss
Richtlinie der Gemeinde Hiddenhausen zur Förderung von Familien bei Nutzung von Stoffwindeln
- Zweck der Förderung
Förderzweck ist die Unterstützung junger Familien, die den Nachhaltigkeits- und Umweltgedanken für sich in Bezug auf den Einsatz von Stoffwindeln und Einlagen bei Babys und Kleinkindern in den Fokus stellen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz in der Gemeinde Hiddenhausen leisten.
- Anspruchsberechtigte
Anspruchsberechtigt sind Eltern und Sorgeberechtigte in Privathaushalten mit Kleinkindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, die mit Stoffwindeln anstelle von Einwegwindeln wickeln. Des Weiteren muss der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hiddenhausen liegen.
- Zuschusshöhe
Der Zuschuss für die Anschaffung und Reinigung der Stoffwindeln beträgt 5,00 Euro monatlich / max. 60,00 Euro jährlich pro Kind.
Der Anspruch beginnt mit dem Erwerb der Stoffwindeln, frühestens jedoch mit der Geburt des Kindes.
- Antragsstellung
Der Zuschuss muss jährlich beantragt werden. Beim Erstantrag sind entsprechende Rechnungsbelege für die Anschaffung der Stoffwindeln vorzulegen. Anträge für ein bestimmtes Jahr können bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Alle Anträge die nach dem 31.01. des Folgejahres eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für das Vorjahr auf das im Antrag angegebene Konto.
- Weitere Hinweise
Die Gemeinde Hiddenhausen behält sich im Einzelfall vor, die Abfallgefäße bzw. -gewichte zu überprüfen.
- Inkrafttreten
Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.06.2021 in Kraft