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„SPAR MIT SOLAR! -
Fördermittel ausgeschöpft“

SPAR MIT SOLAR

Seit dem 31.05.2023 ist das bereitgestellte Budget für die Förderrichtlinie SPAR MIT SOLAR! ausgeschöpft.

Wir danken für das große Interesse und den aktiven Bürgern, für ihre Engagement beim Ausbau der Nutzung Sonnenenergie.

Förderanträge können nicht mehr bewilligt werden. Bitte sehen sie von einer Antragsstellung ab.

31.05.2023 

Jetzt bis zu 1.400 € Förderung für Ihr Solarprojekt

Der Klimawandel macht auch vor unserer Gemeinde nicht halt. Klimafreundlicher Energieerzeugung kommt deshalb entscheidende Bedeutung zu. Mit Solaranlagen an Wohngebäuden kann jede und jeder Sonnenenergie effektiv nutzen – zum Heizen, für Warmwasser und die Stromerzeugung. Das leistet nicht nur einen Beitrag zur CO2-Reduktion, sondern spart gleichzeitig Kosten.

Sie möchten eine Solaranlage installieren lassen?

Mit dem Förderprogramm SPAR MIT SOLAR! bezuschusst die Gemeinde Hiddenhausen jetzt neue Solaranlagen an Wohngebäuden in vielfältiger Weise. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Bestandsgebäude handelt oder um einen Neubau. Genauso egal ist es, ob sich das Haus in Ihrem Besitz befindet oder ob Sie zur Miete wohnen.

Jetzt informieren und sparen
Mehr Infos zum Förderprogramm, zu den geförderten Anlagentypen und zum Ablauf der Antragstellung finden Sie in der speziellen SPAR MIT SOLAR! Broschüre, die Sie hier downloaden können – genauso wie den Förderantrag und die Förderrichtlinie. Alternativ erhalten Sie alle Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde Hiddenhausen:

Amt für Klimaschutz und Gebäudemanagement
Frau Luca Stellbrink
Telefon 05221 964-357
E-Mail klimaschutz@hiddenhausen.de 
Rathausstraße 1
32120 Hiddenhausen

Wichtig
Die Beauftragung darf erst NACH Bewilligung der Förderung durch die Gemeinde Hiddenhausen erfolgen. Sonst ist eine Bezuschussung leider nicht möglich! Bitte beachten Sie auch: Die Förderung erfolgt in der Reihenfolge der vollständig eingehenden Anträge – und nur so lange, bis das aktuelle Förderbudget ausgeschöpft ist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Diese Solaranlagen fördert SPAR MIT SOLAR!

  1. Solarthermische Anlagen. Förderzuschuss pauschal 500 Euro.
  2. Festinstallierte Photovoltaik-Anlagen. Förderzuschuss je installiertem kWp 110 Euro. Maximal 550 Euro.
  3. Batteriespeicher. Förderzuschuss je installierter kWh 70 Euro. Maximal 350 Euro.
  4. Steckerfertige Stromerzeugungsmodule. Förderzuschuss pauschal 150 Euro.
  5. Steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit Speicher. Förderzuschuss pauschal 300 Euro.


Eine Kombination mehrerer Förderungen ist möglich, sofern die Anlagen nicht zum gleichen Funktionsprinzip gehören.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nachstehenden Förderrichtlinie.

 

Spar mit Solar

Richtlinie der Gemeinde Hiddenhausen zur Förderung von Solaranlagen an Wohngebäuden vom 27.04.2021

(Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses nach § 60 Absatz 2 GO NRW vom 15.04.2021)

1. Zweck der Förderung

Förderzweck ist die nachhaltige Reduzierung des Energiebedarfs sowie die Steigerung von erneuerbarer Strom-/Wärmeerzeugung durch Solaranlagen an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Bestand und Neubau.

2. Förderempfänger/innen

Antragsberechtigt sind Eigentümer/innen oder Mieter/innen, die eine Solaranlage im Sinne des Förderprogramms an dem Gebäude errichten wollen. Das Gebäude muss ein überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebäude im Gemeindegebiet von Hiddenhausen sein.

3. Voraussetzungen

Die Eignung der Dachflächen für einen langfristigen Betrieb der Anlagen muss gewährleistet sein. Ausgenommen hiervon sind steckerfertige Stromerzeugungsmodule und Speicher.

Steckerfertige Stromerzeugungsmodule dürfen eine maximale Nennleistung von 600W nicht überschreiten.

Die technischen Anschlussleistungen der Netzbetreiber müssen eingehalten und die Anlagen den Anforderungen der einschlägigen Normen entsprechen.

Sowohl festinstallierte Photovoltaikanlagen als auch steckerfertige Stromerzeugungsmodule müssen bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eingetragen und beim Netzbetreiber angemeldet werden.

4. Fördergegenstand und Zuschusshöhe

Gefördert wird die Errichtung von Solarthermie- und / oder Photovoltaikanlagen und / oder die Installation von steckerfertigen Stromerzeugungsmodulen (Plug-In PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke) an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden. In Ergänzung der regenerativen Stromerzeugung werden Batteriespeicher für festinstallierte und steckerfertige Photovoltaikanlagen bezuschusst.

Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss:

a) Solarthermische Anlagen pauschal 500 €
b) Festinstallierte Photovoltaikanlagen: je installiertem kWp 110 € maximal 550 €
c) Batteriespeicher: je installierter kWh 70 € maximal 350 €
d) Steckerfertige Stromerzeugungsmodule pauschal 150 €
e) Steckerfertige Stromerzeugungsmodule inklusive Speicher pauschal 300 €

Eine Kombination der einzelnen Förderbereiche ist zulässig. Mit Ausnahme von Anlagen des gleichen Funktionsprinzips.

5.  Antragsstellung

Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Die Antragsunterlagen sind beim Amt für Gemeindeentwicklung und als Download auf der gemeindlichen Homepage erhältlich.

Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen

Über Anträge entscheidet im Rahmen dieser Richtlinien die Gemeindeverwaltung. Anträge werden stets in der Reihenfolge des Eingangs bei der Gemeinde Hiddenhausen berücksichtigt.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Fragebogen zur Ist-Situation mit Foto von der vorgesehenen Dachfläche
  • Eigentumsnachweis / bei Mietwohnungen Einverständniserklärung des Eigentümers / der Eigentümerin
  • Angebot / Kostenvoranschlag des ausführenden Fachbetriebes

Spätestens drei Monate nach Installation der Anlage sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Kostennachweis durch Abschlussrechnung und Foto von der montierten Anlage
  • Bei thermischen Anlagen: Zertifikat der Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb
  • Bei PV-Anlagen: Nachweis der Anlagenanmeldung beim Netzbetreiber

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig. Ob andere Förderprogramme eine Kumulierung zulassen, ist vom Antragsteller zu prüfen.

6. Ausschluss

Folgende Sachverhalte schließen eine Förderung aus:

  • Vorhabenbeginn, das heißt Auftragsvergabe, vor Erteilung des Bewilligungsbescheides
  • Erweiterungsmaßnahmen bestehender Solaranlagen des gleichen Funktionsprinzips
  • Investitionsvolumen der geplanten Anlage liegt unter dem jeweiligen Förderbetrag

7. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.06.2021 in Kraft.

09.11.2023