Ausflüge und Klassenfahrten finanzieren
Ausflüge und Klassenfahrten finanzieren
Beschreibung
Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können die Kosten für (Klassen-) Fahrten oder (Schul-) Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.
Was deckt das Bildungspaket ab?
- Von der Schule nach den schulrechtlichen Bestimmungen organisierte Fahrten und Ausflüge.
- Organisierte Ausflüge der Kindertageseinrichtungen.
Was muss ich selbst bezahlen?
- Taschengeld für zusätzliche Ausgaben,
- Reiserücktrittsversicherung und
- private Ausrüstungsgegenstände.
Unterlagen/Nachweise
Gültige Bescheide über
- Wohngeld
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
Rechtsgrundlagen
- Sozialesgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Links
Servicezeiten: Bildung und Teilhabe, Elterngeld
Geänderte Servicezeiten
Elterngeldstelle
montags bis donnerstags:
08:30 bis 12:00 Uhr
In dringenden Fällen außerhalb der Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung
Bildung und Teilhabe
montags bis donnerstags:
08:30 bis 12:00 Uhr
Achtung geänderte
Servicezeiten bis zum Ende der Sommerferien:
montags bis donners-tags:
08:30 bis 09:30 Uhr