Gemeindeentwicklung sichtbar gemacht.
Für den Flächennutzungsplan gibt es gute Gründe:
Der Flächennutzungsplan = FNP umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt in Grundzügen die geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar. Seine Aussagen beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. In der Regel sind dies zwischen 10 und 15 Jahre. Er kennzeichnet somit die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde.
Der Flächennutzungsplan trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar. Zum Flächennutzungsplan gehört ein Erläuterungsbericht, der die Plandarstellungen im Einzelnen beschreibt. Flächennutzungsplan und Erläuterungsbericht können öffentlich eingesehen werden.
Im ersten Kapitel des Baugesetzbuches „Allgemeines Städtebaurecht“ wird der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere schafft er kein Baurecht. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich.
Den aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hiddenhausen können Sie im Rathaus einsehen oder hier als pdf herunterladen.
Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, über das GeoPortal des Kreises Herford den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hiddenhausen, sowie die Pläne der Nachbarkommunen einzusehen.