FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Der Flächennutzungsplan Hiddenhausen
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt in Grundzügen die geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar.
Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum (in der Regel zwischen 10 und 15 Jahren) und kennzeichnen somit die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde.
Der Flächennutzungsplan trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar. Zum Flächennutzungsplan gehört ein Erläuterungsbericht, in dem die Plandarstellungen im einzelnen erläutert werden. Der Flächennutzungsplan und der Erläuterungsbericht können von jedermann eingesehen werden.
Im ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) "Allgemeines Städtebaurecht", wird der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern, insbesondere schafft er kein Baurecht.
Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich.
Sie können den Flächennutzungsplan bei uns im Rathaus einsehen oder auf Wunsch als PDF herunterladen.
Sie haben auch die Möglichkeit, über das GeoPortal des Kreises Herford den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hiddenhausen, sowie die der Nachbarkommunen einzusehen.