BEBAUUNGSPLÄNE
BAUEN BRAUCHT KLARE LEITLINIEN.
Bebauungspläne – ein wichtiger Teil der Bauleitplanung.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches = BauGB vorzubereiten und zu leiten.
Dafür ist die Bauleitplanung im Baugesetzbuch zweistufig ausgestaltet: erstens mit dem Flächennutzungsplan als vorbereitendem Bauleitplan, zweitens mit dem Bebauungsplan als verbindlichem Bauleitplan. Darüber hinaus kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen auch Innen- und Außenbereichssatzungen = städtebauliche Satzungen erlassen.
Die Bauleitpläne werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung besteht nicht.
Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bauleitplans müssen in einem förmlichen Verfahren erfolgen. Die hierfür geltenden Vorschriften sind im Baugesetzbuch enthalten. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Zum Abschluss des Verfahrens fasst der Rat der Gemeinde Hiddenhausen den entsprechenden Satzungs- beziehungsweise Feststellungsbeschluss.
Informationen über die aktuell laufenden Verfahren sowie Einblick in die rechtskräftigen Bebauungspläne erhalten Sie hier:
Informationen über die aktuell laufenden Verfahren sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie unter diesem Link:
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