Bauanträge
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen bedürfen, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Baugenehmigung.
In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist geregelt, welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Errichtung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen und Einrichtungen einer Baugenehmigung bzw. Abbruchgenehmigung bedürfen, es sei denn, die Vorhaben sind ausdrücklich genehmigungsfrei (§§ 65,66 BauO NRW) oder unterliegen der sogenannten Freistellungsregelung (§ 67 BauO NRW - freigestellte Vorhaben) mit einem gesonderten Verfahren.
Die Kreisverwaltung Herford ist "Untere Bauaufsichtsbehörde" und somit Adressat für einen Bauantrag (siehe hierzu auch unter "Baugenehmigung"). Die Kreisverwaltung Herford beteiligt die Gemeindeverwaltung Hiddenhausen in einem innerbehördlichen Verfahren mit einer Stellungnahme zum Bauantrag.
Notwendige Unterlagen
Das Genehmigungsverfahren ist gesetzlich festgelegt. Neben einem amtlichen Antragsformular sind Bauvorlagen beizufügen, die in der "Verordnung über bautechnische Prüfungen" genau beschrieben sind. Insbesondere handelt es sich um einen Lageplan sowie um Grundriss- und Ansichtszeichnungen sowie verschiedene Berechnungen.
Der Antrag muss vom Antragsteller und dem Entwurfsverfasser, welcher bauvorlageberechtigt sein muss, unterschrieben sein.
Die Antragsunterlagen sind jeweils 3-fach vorzulegen, in Ausnahmefällen sind weitere Ausfertigungen notwendig, zum Beispiel bei gewerblichen Vorhaben oder wenn eine Beteiligung anderer Behörden (Umweltamt, Untere Landschaftsbehörde etc.) notwendig ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Hiddenhausen stehen zu Vorgesprächen zur Verfügung und geben Hilfestellung und Hinweise.
Allgemeine Gebühren-Informationen
Die Erteilung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist in der Verwaltungsgebührenordnung NRW geregelt und richtet sich nach Art und Umfang des Bauvorhabens.