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BAUANTRAG EINFACH GEMACHT.

Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Abbruch baulicher Anlagen bedürfen, soweit nichts anderes bestimmt ist, einer Baugenehmigung.

Erfahren Sie mehr zum allgemeinen Verfahren und konkreten Vorgehen.

Wann ist eine Baugenehmigung notwendig?

Welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen, ist in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass für die Errichtung, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen und Einrichtungen eine Baugenehmigung bzw. Abbruchgenehmigung zwingend erforderlich ist. Es sei denn, die Vorhaben sind ausdrücklich genehmigungsfrei (§§ 65,66 BauO NRW) oder für sie gilt die sogenannte Freistellungsregelung (§ 67 BauO NRW – freigestellte Vorhaben) mit einem gesonderten Verfahren.

Adressat für einen Bauantrag ist die Kreisverwaltung Herford als "Untere Bauaufsichtsbehörde". Mehr hierzu auch unter Baugenehmigung.

Die Kreisverwaltung beteiligt die Gemeindeverwaltung Hiddenhausen im innerbehördlichen Verfahren mit einer Stellungnahme zum Bauantrag.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Genehmigungsverfahren ist gesetzlich festgelegt. Dem amtlichen Antragsformular sind unterschiedliche Bauvorlagen beizufügen. Diese sind in der "Verordnung über bautechnische Prüfungen" genau beschrieben. Insbesondere handelt es sich um einen Lageplan, um Grundriss- und Ansichtszeichnungen sowie verschiedene Berechnungen. Unterschrieben werden muss der Antrag vom Antragstellenden und von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser – diese müssen bauvorlageberechtigt sein.

Die Antragsunterlagen sind jeweils dreifach vorzulegen, in Ausnahmen werden weitere Ausfertigungen benötigt. Zum Beispiel bei gewerblichen Vorhaben oder wenn eine Beteiligung anderer Behörden – zum Beispiel Umweltamt, Untere Landschaftsbehörde etc. – notwendig ist. Für Vorgespräche stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Hiddenhausen gerne zur Verfügung. Sie geben auch Hilfestellung und Hinweise.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist in der Verwaltungsgebührenordnung NRW geregelt. Sie richtet sich nach Art und Umfang des Bauvorhabens.

Nähere Informationen zur Gebührenhöhe erhalten Sie gerne auf Anfrage.

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