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Zuschuss für Stoffwindeln

Förderaktion für umweltbewusste Eltern


Die Gemeinde Hiddenhausen seit gewährt seit 2021 Zuschüsse für die Anschaffung und Benutzung von Stoffwindeln.

Wollen auch Sie etwas zur Abfallvermeidung beitragen, indem Sie Ihr Kind statt mit Einwegwindeln mit wiederverwendbaren Mehrwegwindeln wickeln? Dann unterstützt Sie die Gemeinde Hiddenhausen mit einem monatlichen Zuschuss von 5,00 € monatlich / max. 60,00 € jährlich pro Kind.

Doch wer ist anspruchsberechtigt und wie bekommt man eigentlich den Zuschuss?

Voraussetzungen für den Zuschuss:

  • Sie sind Eltern / Sorgeberechtigte mit Kleinkindern in Privathaushalten, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Hiddenhausen
  • Sie haben Rechnungsbelege über die Anschaffung beziehiungsweise Reinigung von Stoffwindeln (bei Erstantrag)

Und so wird’s gemacht:
Füllen Sie das Antragsformular, welches Sie unter weitere Infos finden, bitte vollständig aus. Zudem benötigen wir die Rechnungsbelege über die Anschaffung oder Reinigung von Stoffwindeln.

Wichtiger Hinweis:
Der Förderantrag muss jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden!
Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für das Vorjahr auf das im Antrag angegebene Konto (bei Erstantrag).

Eine gute Möglichkeit sich über die ökologische Alternative zu informieren bietet die Website Dein Ratgeber rund um die Stoffwindel - deine-Stoffwindel.com

Förderrichtlinie Stoffwindeln

Stoffwindelzuschuss

Richtlinie der Gemeinde Hiddenhausen zur Förderung von Familien bei Nutzung von Stoffwindeln

  1. Zweck der Förderung
    Förderzweck ist die Unterstützung junger Familien, die den Nachhaltigkeits- und Umweltgedanken für sich in Bezug auf den Einsatz von Stoffwindeln und Einlagen bei Babys und Kleinkindern in den Fokus stellen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz in der Gemeinde Hiddenhausen leisten.
     
  2. Anspruchsberechtigte
    Anspruchsberechtigt sind Eltern und Sorgeberechtigte in Privathaushalten mit Kleinkindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, die mit Stoffwindeln anstelle von Einwegwindeln wickeln. Des Weiteren muss der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hiddenhausen liegen.
     
  3. Zuschusshöhe
    Der Zuschuss für die Anschaffung und Reinigung der Stoffwindeln beträgt 5,00 Euro monatlich / max. 60,00 Euro jährlich pro Kind.
    Der Anspruch beginnt mit dem Erwerb der Stoffwindeln, frühestens jedoch mit der Geburt des Kindes.
     
  4. Antragsstellung
    Der Zuschuss muss jährlich beantragt werden. Beim Erstantrag sind entsprechende Rechnungsbelege für die Anschaffung der Stoffwindeln vorzulegen. Anträge für ein bestimmtes Jahr können bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Alle Anträge die nach dem 31.01. des Folgejahres eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für das Vorjahr auf das im Antrag angegebene Konto.
     
  5. Weitere Hinweise
    Die Gemeinde Hiddenhausen behält sich im Einzelfall vor, die Abfallgefäße bzw. -gewichte zu überprüfen.
     
  6. Inkrafttreten
    Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.06.2021 in Kraft
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