Straßenbaubeiträge
Nach der Erneuerung (nochmaliger Herstellung), Erweiterung oder Verbesserung einer Straße (Erschließungsanlage) beziehungsweise deren Teileinrichtungen wie zum Beispiel der Gehweg werden von den Grundstückseigentümern Straßenbaubeiträge erhoben.
Die gesamten Herstellungskosten werden anteilig von der Gemeinde Hiddenhausen und den Anliegern* getragen.
(* = Anlieger oder Straßenanlieger sind Personen oder Firmen, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind.)
Über die genauen Beträge erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hiddenhausen.
Stundung der Beiträge
Falls es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich ist den Betrag in einer Summe zu zahlen, können Sie eine Ratenzahlung (Stundung) beantragen.
Für die Dauer einer gewährten Stundung sind grundsätzlich Zinsen zu erheben. Sie betragen für jeden vollen Monat 0,5 %. Für den Antrag werden keine Gebühren erhoben.