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Inhalt

Durch einen Vor­bescheid können vor einem förm­lichen Bau­antrag kon­krete Fragen zur Bebau­bar­keit eines Grund­stückes oder zum Bau­vor­haben durch die Bau­auf­sichts­be­hörde beantwortet werden. Bei pro­ble­matischen Bau­vor­haben oder un­klaren Grund­stücks­situationen kann es rat­sam sein, vor dem eigent­lichen kosten­inten­siven Bau­antrag durch eine Voranfrage bestimmte kon­krete Fragen zu einem Bau­vor­haben ab­klären zu lassen, z.B. hinsichtlich der Be­bau­bar­keit des Grund­stücks.

Notwendige Unter­lagen
Die Unter­lagen richten sich nach der je­weiligen Frage­stellung, immer erforder­lich ist ein amt­liches Antrags­for­mular sowie ein Lage­plan, aus dem das ge­plante Bau­vor­haben ersichtlich ist.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreis­ver­waltung Herford stehen zu Vor­gesprächen zur Ver­fügung und geben Hilfe­stellung und Hin­weise.

Allgemeine Gebühren-Informationen
Die Erteilung des Vor­bescheides ist gebühren­pflichtig. Die Gebühren­höhe ist in der Ver­waltungs­gebühren­ordnung NRW geregelt und richtet sich nach Art und Um­fang des Bau­vor­habens.

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