Straßenreinigung
und Winterdienst
Straßenreinigung und Winterdienst gehören zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten.
Aufgrund zahlreicher Anfragen wissen wir, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über ihre Pflichten informiert sind.
Mit diesem Informationsblatt möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte unserer Straßenreinigungssatzung informieren.
Wo ist das geregelt?
Straßenreinigung und Winterdienst sind in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Hiddenhausen geregelt.
Wer muss reinigen?
Zur Straßenreinigung und zum Winterdienst sind grundsätzlich die Eigentümer bzw. die Erbbauberechtigten der an die Straße angrenzenden Grundstücke verpflichtet, soweit die Reinigung nicht durch die Gemeinde Hiddenhausen erledigt wird (zum Beispiel die Fahrbahnen der Straßen, die dem innerörtlichen oder überörtlichen Verkehr dienen). Wie „Ihre“ Straße eingestuft ist, können Sie dem Straßenverzeichnis nachlesen. (Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Was muss gereinigt werden?
Die Straßenreinigung ist auf den Fahrbahnen einschließlich Gosse bis zur Mitte sowie auf Gehwegen beziehungsweise den gemeinsamen Fuß- und Radwegen durchzuführen.
Sinkkästen und Einlaufschächte (Gullys) sind nicht von Ihnen zu reinigen.
Wie muss gereinigt werden?
Die Reinigung umfasst grundsätzlich die Beseitigung aller Verunreinigungen, unabhängig davon, ob Passanten sie verursacht haben (zum Beispiel Zigarettenschachteln, Getränkeverpackungen, Papier und so weiter) oder einfach durch die Natur bedingt sind (zum Beispiel Laub, abgebrochene Äste, Unkraut oder ähnliches). Deshalb sollten Sie auch Unkraut, Gras, Wildkräuter, Algen und sonstige Pflanzen aus der Gehwegfläche bzw. Gosse entfernen.
Wie oft muss gereinigt werden?
Die Reinigung muss in der Regel einmal wöchentlich bis samstags erfolgen. Laub muss umgehend beseitigt werden, wenn es beispielsweise wegen Nässe zu Rutschgefahr führen kann oder wenn so viel Laub auf dem Gehweg liegt, dass Passanten stolpern und zu Fall kommen könnten.
Was ist noch zu beachten?
Private Randbegrünungen wie zum Beispiel Hecken, Sträucher oder Bäume sind von Ihnen immer so weit zurück zu schneiden, dass die Pflanzen die Verkehrssicherheit auf Fahrbahnen, Geh- und Radwegen nicht beeinträchtigen.
Allgemeines zum Winterdienst in der Gemeinde Hiddenhausen:
Bei Schnee und Glätte räumt und streut der Bauhof der Gemeinde Hiddenhausen öffentliche Straßen und Plätze. Gewartet werden nach Dringlichkeit die Fahrbahnen der verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen (Winterdienststufen I und II), Fußgängerüberwege, Gehwege in öffentlichen Anlagen und vor unbebauten gemeindeeigenen Grundstücken, Fahrradwege, Brücken, Treppen sowie die Bushaltestellen.
Für Straßen, die den Winterdienststufen I und II zugeordnet sind, werden von den jeweiligen Anliegern Winterdienstgebühren erhoben.
Den Winterdienst auf den Fahrbahnen der Bundes- und Landesstraßen führt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Löhne, durch. In Hiddenhausen betrifft dies die Herforder Straße (B 239), die Bünder Straße (L 545) und die Löhner Straße (L 782).
Auf den Fahrbahnen der Kreisstraßen erledigt der Bauhof des Kreises Herford diese Arbeiten. Dies betrifft in Hiddenhausen die Birkenstraße, Eilshauser Straße, Falkendieker Straße, Kirchlengerner Straße, Maschstraße, Mühlenstraße, Obere Talstraße, Oetinghauser Straße und Untere Talstraße.
Was und wie müssen Sie bei Schnee- und Eisglätte räumen und streuen?
- Gehwege befreien Sie bitte in einer Breite von etwa 1,50 m, bei schmaleren Gehwegen entsprechend die gesamte Gehwegbreite von Eis und Schnee. Fußgänger- beziehungsweise Nebenstraßen, auf denen ein Gehweg nicht vorhanden ist, sind ab begehbarem Straßenrand ebenfalls in einer Breite von 1,50 m von Eis und Schnee freizuhalten.
- Bei Glätte ist mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Granulat oder Splitt zu streuen. Der Einsatz von Streusalz ist nur in klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) oder an gefährlichen Stellen (zum Beispiel starke Gefälle- oder Steigungsstrecken) erlaubt. Wegen der pflanzenschädigenden Wirkung darf Salz oder salzhaltiger Schnee keinesfalls auf Baumscheiben oder begrünte Flächen gelangen.
- Lagern Sie den Schnee bitte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn oder auf dem angrenzenden Fahrbahnrand und zwar so, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.
- Achten Sie bitte darauf, dass Straßenabläufe (Gullys) und Hydranten schneefrei bleiben.
Wann ist zu räumen?
- In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss am Folgetag werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr beseitigt sein.
Was ist bei persönlicher Verhinderung zu tun?
Als Grundstückseigentümer/-in oder Erbbauberechtigte/-r haben Sie die Pflicht zu räumen und zu streuen, auch wenn Sie persönlich nicht dazu in der Lage sind (z.B. bei frühem Dienstbeginn, Urlaub, Krankheit etc.). Dann haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass sich jemand anderes, wie beispielsweise Nachbarn, Freunde, Verwandte o.ä. bzw. eine private Firma (zum Beispiel Hausmeisterdienste) darum kümmert. Eine Übernahme Ihrer Räum- und Streupflicht durch die Gemeinde Hiddenhausen ist nicht möglich.
Mit welchen Konsequenzen müssen Sie rechnen, wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen?
Falls es zu einem Schadenfall kommt (zum Beispiel ein Passant stürzt und verletzt sich), dann kann sich der Reinigungspflichtige schadenersatzpflichtig machen, wenn er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Es wird empfohlen, Ihre Haftpflichtversicherung dahingehend zu überprüfen.
Weitere Informationen zu Straßenreinigung und Winterdienst in der Gemeinde Hiddenhausen erhalten Sie persönlich im Rathaus, Amt für Gemeindeentwicklung, oder telefonisch unter der Servicenummer +49 5221 964241.