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Feuerwerk

Für Feuerwerke der Kategorien III und IV = Höhen- oder Großfeuerwerke gilt eine Genehmigungspflicht.

Die benötigte Genehmigung können Sie beim Amt für Ordnung beantragen.

Bitte beachten Sie: Vor Genehmigung Ihres Antrags muss das Amt für Ordnung eine Stellungnahme des Amts für Arbeitsschutz einholen. Deshalb ist es notwendig, dass Sie Ihren Antrag mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin stellen.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

  • Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerks (bei Herrn Konrad erhältlich)
  • Lageplan des Abbrennortes

Was kostet die Erlaubnis?

Die Kosten betragen 50,00 €.


Wichtig zu wissen:

Die Genehmigungspflicht gilt nur für Großfeuerwerke.

Feuerwerke der Klassen I und II, zum Beispiel das herkömmliche Silvesterfeuerwerk, dürfen allerdings nur in der Silvesternacht abgebrannt werden.


 
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