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Nutzen Sie ihr gutes Recht


Sie sind mit einer Entscheidung oder Maßnahme der Gemeinde Hiddenhausen nicht einverstanden? Auch ein persönliches Gespräch brachte keine Lösung? Dann haben Sie das Recht, unsere Entscheidungen vom Verwaltungsgericht Minden überprüfen zu lassen.

Wie dies genau funktioniert, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid, den Sie erhalten haben.

Sinngemäß hat die Rechtsbehelfsbelehrung folgenden Inhalt:

  • Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben.
  • Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden – Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 3240, 32389 Minden – schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Land Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 23.11.2005 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 926) einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
  • Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist.
  • Wird die Klage schriftlich erhoben, müssen Sie dem Schreiben zwei Durchschriften Ihrer Klageschrift beifügen.
  • Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt, wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet.
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