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Ortsrecht

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Geburt

Beschreibung

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Eine Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie ist ein Nachweis der Geburt eines Kindes und beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern.

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