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Vaterschaft / Mutterschaft anerkennen

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen. Dies ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Die Mutter des Kindes muss aber in jedem Fall zustimmen, damit die Anerkennung wirksam wird.

Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter beurkunden lassen. Das können Sie bei folgenden Stellen tun:

  • beim Jugendamt,
  • beim Standesamt,
  • beim Notariat.

Es müssen nicht beide Elternteile ihre Erklärung gleichzeitig und am selben Ort abgeben. Wird die Vaterschaft zunächst nur vom Vater anerkannt, wird diese erst mit der nachträglichen Zustimmung der Mutter wirksam.

Für die Anerkennung der Vaterschaft / Mutterschaft entstehen keine Gebühren.


Möchten Sie unser Standesamt persönlich aufsuchen?

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Vereinbarung eines Termins. 

Füllen Sie einfach das nachstehende Anmeldeformular aus und schicken Sie es ab.

Sie erhalten dann in Kürze eine Terminbestätigung per Email.

 
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