Funde von Kampfmitteln
Von Kampfmitteln wie Bomben und Munition geht eine nicht zu unterschätzende Gefahr aus.
Beachten Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Auffinden von Kampfmitteln in jedem Fall folgende Verhaltensregeln:
- Die Kampfmittel nicht berühren!
- Wurden Kampfmittel versehentlich mit der Hand aufgenommen, vorsichtig ablegen!
- Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, Kampfmittel in der Lage belassen! Maschine abstellen und sichern!
- (Weitere) Erschütterungen vermeiden, Arbeiten am Fundort einstellen!
- Fundstelle markieren!
- Fundort räumen!
- Unbefugte vom Fundort fernhalten und warnen!
- Die Polizei und das Amt für Ordnung alarmieren!
Für alle, die mehr wissen wollen:
Was sind Kampfmittel? Wie verhält man sich, wenn man ein Kampfmittel findet? Wer darf ein Kampfmittel entfernen? Und was kann passieren, wenn man Kampfmittel berührt oder bewegt? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die Kampfmittelverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ansprechpartner für das Thema Kampfmittelfunde:
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
- Telefon: 02931 82 0
- Telefax: 02931 822520
- E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de