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Widmung von Straßen

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hiddenhausen

Widmungen

Die nachfolgenden in der Gemeinde Hiddenhausen gelegenen Straßen werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028) in der zurzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet.

1. „Hagebuttenweg“ (Gemarkung Oetinghausen, Flur 8, Flurstück 741) ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise.

Hagebuttenweg
          
    2. „Theresienweg“ (Gemarkung Oetinghausen, Flur 10, Flurstücke 737 und 666) ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise.
Theresienweg
        3.„Orchideenweg“ (Gemarkung Oetinghausen, Flur 4, Flurstück 376) ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise.
Ochideenweg
        4. „Görlitzer Straße“ (Gemarkung Eilshausen, Flur 5, Flurstück 700) ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise.
Görlitzer Straße
        5. „Kiefernweg“ (Gemarkung Oetinghausen, Flur 5, Flurstück 459) ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise und das südöstliche Teilstück (Flurstück 412), Verbindungsweg zwischen dem Wendehammer und der Gemeindestraße „Tannenweg“ (Flurstück 481), mit der Beschränkung „Rad-/Fußweg“.
Kiefernweg
        6. „Steingarten“ (Teilstück, rd. 1.523 m², aus Gemarkung Eilshausen, Flur 4, Flurstück 406) ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise.
Steingarten
        7. Stichwege „Erikastraße“ (Gemarkung Oetinghausen, Flur 10, Flurstücke 725 und 726) sowie „Bauringstraße“ (Gemarkung Oetinghausen, Flur 10, Teil aus Flurstück 700 ab der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 534 sowie das Flurstück 728) ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungs-zwecke oder Benutzerkreise und der Verbindungsweg (Gemarkung Oetinghausen, Flur 10, Flurstück 729) zwischen Bauringstraße und Erikastraße mit der Beschränkung „Rad-/Fußweg“.
Erikastraße


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden, Königswall 8, 32423 Minden, erhoben werden.

Hiddenhausen, den 19.02.2020   

gez. Rolfsmeyer

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