Wahlbekanntmachung über die allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 13. September 2020
Am 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen statt.
In der Gemeinde Hiddenhausen werden hiernach
die Wahl des Landrates des Kreises Herford,
die Wahl der Vertretung des Kreises Herford (Kreistag),
die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hiddenhausen und
der Vertretung der Gemeinde Hiddenhausen (Gemeinderat)
gemeinsam durchgeführt.
1. Die Wahlen dauern von 8:00 – 18:00 Uhr
2. Die Gemeinde ist in 16 allgemeine Wahlbezirke (= allgemeine Stimmbezirke für die Kommunalwahlen) eingeteilt
Die Kreiswahlbezirke umfassen folgende allgemeine Stimmbezirke:
Kreiswahlbezirk Nr. | Gemeindewahlbezirke (= Stimmbezirke) Nr. |
XVI | 1, 2, 10, 11, 12, 13 und 14 |
XVII | 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 15 und 16 |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 10.08. bis 23.08.2020 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Alle Wahlräume sind barrierefrei zu erreichen.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse um 13.30 Uhr im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen zusammen.
3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums jeweils einen amtlichen Stimmzettel für die Wahlen ausgehändigt, zu denen sie wahlberechtigt sind.
Der Wähler hat für die Landrats-, die Kreistags-, die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl jeweils eine Stimme.
Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
- für den Landrat des Kreises Herford
- für den Kreistag des Kreises Herford
- für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Hiddenhausen
- für den Gemeinderat der Gemeinde Hiddenhausen
gekennzeichnet werden.
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
- für die Landratswahl weißer Stimmzettel
- für die Kreistagswahl: hellorangener Stimmzettel
- für die Bürgermeisterwahl: hellgrüner Stimmzettel
- für die Gemeinderatswahl hellblauer Stimmzettel
jeweils mit schwarzem Aufdruck.
Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass in der dafür vorgesehenen Spalte der Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht wird, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll.
Die Stimmabgabe durch einen Vertreter anstelle des Wählers ist unzulässig.
Ein Wähler der aufgrund einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist oder des Lesens unkundig ist, darf sich zur Stimmabgabe die Hilfe einer anderen Person einholen. Dabei muss sich die Hilfsperson an die selbst getroffene und geäußerte Entscheidung des Wählers halten. Die Hilfe ist unzulässig, wenn die Entscheidung des Wählers ersetz oder verändert wird oder ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht.
Die Stimmzettel müssen von dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Stören des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
- durch Stimmabgabe in dem Wahlbezirk oder
- durch Briefwahl teilnehmen.
6. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen:
-
- Je einen amtlichen Stimmzettel für:
- die Landratswahl (weiß)
- die Kreistagswahl (hellorange)
- die Bürgermeisterwahl (hellgrün)
- die Gemeinderatswahl (hellblau)
- den amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.
- einen amtlichen Wahlschein
- den für alle Wahlen gemeinsamen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
- ein Merkblatt für die Briefwahl
- Je einen amtlichen Stimmzettel für:
Der rote Wahlbrief mit den jeweils dazugehörigen Stimmzetteln in dem verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlägen angegebene Stelle zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingehen.
Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.
Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Umschlag genannten Stell abgegeben werden.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
8. Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen der zulässigen Hilfe für eine Person entgegen derer Entscheidung eine Stimme abgibt. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Während der Wahlzeit ist in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie auf dem gesamten Grundstück auf dem das Gebäude steht jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift und Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18.00 Uhr unzulässig.
Hiddenhausen, den 07. September 2020
Gemeinde Hiddenhausen
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Frenzel