Sprungziele
Inhalt
Datum: 25.08.2020

Wahlbekanntmachung über die Wahl zum Integrationsrat der Gemeinde Hiddenhausen


Unbenannt - 2

Am 13. September 2020 findet die Wahl des Integrationsrates der Gemeinde Hiddenhausen statt.

1. Die Wahl dauert von 8:00 – 18:00 Uhr

2. Die Gemeinde Hiddenhausen ist in 16 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 03.08. bis 23.08.2020 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Alle Wahlräume sind barrierefrei zu erreichen.
Der Wahlvorstand für die Ermittlung des Wahlergebnisses tritt am 14. September 2020 im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen zusammen.

3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.

Die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger amtlicher Ausweis sind zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel, der im Wahlraum bereitgehalten wird.

Der Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer den Namen der Einzelbewerberin bzw. die Bezeichnung des Listenvorschlags mit den ersten 5 Bewerber*Innen und rechts vom Wahlvorschlag einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme in der Weise ab,

dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werde kann, wie er gewählt hat.

4. Die Wahlhandlung sowie die am 14.09.2020 erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Rathaus sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl

  • durch Stimmabgabe im Stimmbezirk oder
  • durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde Hiddenhausen die folgenden Unterlagen beschaffen:

  • einen amtlichen Stimmzettel (hellgrau)
  • den amtlichen orangen Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.
  • einen amtlichen Wahlschein
  • den grauen Stimmzettelumschlag
  • ein Merkblatt für die Briefwahl

Der orangene Wahlbrief mit dem Stimmzettel in dem verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlägen angegebene Stelle zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingehen. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).

7. Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).

Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie auf dem gesamten Grundstück auf dem das Gebäude steht jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift und Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.

Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18.00 Uhr unzulässig.

Hiddenhausen, den 25. August 2020

Gemeinde Hiddenhausen
Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Frenzel

nach oben zurück