Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 61, Herford, Nordring bis B 239, auf dem Gebiet der Stadt Herford und bezüglich der landschaftsrechtlichen Kompensati-onsmaßnahmen auf dem Gebiet der Städte Löhne und Vlotho sowie der Gemeinde Hiddenhausen;
[Titel]
Gemeinde Hiddenhausen
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 61, Herford, Nordring bis B 239, auf dem Gebiet der Stadt Herford und bezüglich der landschaftsrechtlichen Kompensati-onsmaßnahmen auf dem Gebiet der Städte Löhne und Vlotho sowie der Gemeinde Hiddenhausen;
Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses inklusive der mit ihm festgestellten Unterlagen
I.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold vom 30.06.2020, Az. 25.4.34-01-1/14, ist der Plan für den Ausbau der B 61 Herford, Nordring bis B 239 (Bau-km 1+050 bis Bau-km 2+559,475), auf dem Gebiet der Stadt Herford und bezüglich der landschaftsrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auch auf dem Gebiet der Städte Löhne und Vlotho sowie dem der Gemeinde Hiddenhausen gem. § 17 S. 1 Bundesfernstra-ßengesetzt (FStrG) i.V.m. § 74 Abs. 1 S. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes NRW (VwVfG NRW) festgestellt worden.
II.
1.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen liegt zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
02. November 2020 bis einschließlich 16. November 2020
öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt gem. § 3 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG –) durch Veröffentlichung im Internet. Der Beschluss und die Unterlagen werden dazu ab dem 02. November 2020 auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold (www.bezreg-detmold.nrw.de; Pfad: Planung und Verkehr > Planfeststellung > Übersicht zu den einzelnen Verfahren > Bundesstraße B 61 Herford) einsehbar sein.
Zusätzlich und nach vorheriger Vereinbarung (Telefon oder E-Mail) sind die Unterlagen auch vor Ort (Gemeinde Hiddenhausen, Rathaus, Rathausstr. 1, 32120 Hiddenhausen
Ansprechpartner: Herr Westerhold oder Herr Graf) einsehbar. Entsprechende Einsichtnahmen (Termine, konkrete Örtlichkeit und auch die Modalitäten, die der Corona-Pandemie geschuldet sind) können unter
der Telefon-Nr. 05221 964-247 oder über die E-Mail-Adresse:
j.westerhold@hiddenhausen.de
oder
der Telefon-Nr.: 05221 964-248 oder über die E-Mail-Adresse:
a.graf@hiddenhausen.de
vereinbart bzw. abgesprochen werden.
Diese Auslegung vor Ort stellt aufgrund der Beschränkungen und Maßnahmen aus Infektionsschutzgründen wegen der aktuellen COVID-19-Pandemie jedoch nur ein zusätzliches Informationsangebot dar. Im Zweifelsfall ist daher in diesem Fall allein der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen maßgeblich (§ 3 Abs. 1 und 2 PlanSiG i.V.m. § 27a Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetztes NRW – VwVfG NRW –).
2.
Da mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen wären, wird der Planfeststellungsbeschluss gem. § 74 Abs. 5 VwVfG NRW den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, öffentlich zugestellt (vgl. separate Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold). Er gilt deshalb mit dem Ende der Auslegungsfrist allen denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, sowie auch allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 5 S. 3 VwVfG NRW).
3.
Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bei der
Bezirksregierung Detmold, Dezernat 25,
Leopoldstr. 15, 32756 Detmold
schriftlich oder unter post25@bezreg-detmold.nrw.de elektronisch angefordert werden.
III.
Gegenstand des Vorhabens
Das planfestgestellte Vorhaben beinhaltet den Ausbau der B 239 am Nordrand von Herford vom Nordring bis zur B 239 auf einer Länge von rd. 1,5 km. Vorgesehen ist, den bislang an der Querung der Füllenbruchstraße endenden 4-streifigen Ausbau der B 61, die hier auf gleicher Strecke wie auch die B 239 verläuft, in Richtung Osten fortzusetzen. Der Ausbauabschnitt schließt die Einmündung der von Norden kommenden B 239 in die B 61 ein und endet in Höhe der sich östlich daran anschließenden Werrebrücke. Neben den Knotenpunkten mit der B 239 und der Goebenstraße werden auch die Knotenpunkte mit der K 7 (Füllenbruchstraße) und der L 545 bzw. der K 7 (Bünder Straße) von dem Ausbau miterfasst. Östlich der Einmündungen der L 545 und der K 7 endet die 4-Streifigkeit. Der weitere unter der Bahnlinie durchführende und an die nach Norden weiterführende B 239 anbindende Ausbau erfolgt nur noch 2-streifig. Die Bahnbrücke bleibt unverändert.
IV.
Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses lautet:
„1. Feststellung des Plans
Der sich auf das Gebiet der Stadt Herford und bezüglich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen auch auf das Gebiet der Städte Löhne und Vlotho sowie der Gemeinde Hiddenhausen erstreckende Plan für den Ausbau der B 61 Herford, Nordring bis B 239 von Bau-km 1+050 bis Bau-km 2+559,475 einschließlich der Deckblätter 1, 2, 3, 4 und der Grüneintragungen sowie aller Folgemaßnahmen an Anlagen Dritter wird nach Maßgabe der in diesem Beschluss enthaltenen Regelungen, Änderungen und Nebenbestimmungen festgestellt.
Die Feststellung des vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen - Betriebssitz Gelsenkirchen, Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld – als Vor-habenträger und Träger der Straßenbaulast aufgestellten Planes erfolgt gemäß §§ 17 ff. FStrG in Verbindung mit §§ 72 ff. VwVfG NRW.
Dieser Planfeststellungsbeschluss ersetzt alle anderen für dieses Vorhaben nach Bundes- oder Landesrecht erforderlichen Erlaubnisse, Planfeststellungen, Ausnahmen oder Befreiungen (§ 75 Abs. 1 VwVfG NRW). Zur wasserrechtlichen Erlaubnis wird auf Abschnitt A. 3. dieses Beschlusses verwiesen.“
Im Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Dem Träger des Vorhabens, dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe, Bielefeld, wurden Auflagen erteilt.
V.
Der Planfeststellungsbeschluss weist im Kapitel B unter Nr. 13 folgende Rechtsbehelfsbelehrung aus:
„13. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach deren Zustellung Klage beim
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen,
Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster
erhoben werden.
Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist (vgl. anliegend Nr. 12). Dies gilt nicht für Beteiligte, denen der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt wurde.
Die Klage ist beim Oberverwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des / der Urkundsbeamten / -in zu erheben. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts (poststelle@ovg.nrw.de) erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gem. § 55 a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV –) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803).“
VI.
Hinweise
Aus Datenschutzgründen enthalten die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen keine Angaben über Namen und Anschriften der Grundeigentümer. Auch sind die Einwendungen im Planfeststellungsbeschluss anonymisiert bzw. mit einer Schlüssel-Nummer versehen worden.
Betroffene Grundeigentümer und Einwender können auf Anfrage von der Planfeststellungsbehörde, d. h. der Bezirksregierung Detmold, Auskunft über die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und/oder die Schlüsselnummer der Einwendung erhalten. Entsprechende Anfragen sind aus Gründen des Datenschutzes bei Bedarf schriftlich bzw. per Fax oder auch elektronisch per DE-Mail oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die
Bezirksregierung Detmold, Dezernat 25, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold
zu richten.
Hiddenhausen, den 07.10.2020
gez. Rolfsmeyer
Bürgermeister
PDF: Nordring Hf Bekanntmachungstext Auslegung Beschluss Hiddenhausen 07 10 2020