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Datum: 28.04.2023

Mietspiegel 2023:
Frist für die Rückgabe der Datenblätter endet am 08. Mai 2023

Gemeinde Hiddenhausen bittet Vermieterinnen und Vermieter um Unterstützung
Daten können auch online eingegeben werden

Seit vier Wochen läuft die Befragung zur Erstellung eines eigenen Mietspiegels für die Gemeinde Hiddenhausen 2023. Ziel des Mietspiegels ist es, Vermietenden als auch Mietenden eine Orientierungshilfe bei der Gestaltung von Mietverhältnissen zu geben. Um den Mietspiegel zu erstellen, benötigt das Amt für Wohnen und Soziales die Hilfe der Vermieterinnen und Vermieter in Hiddenhausen. Mitte März hatte die Gemeinde Hiddenhausen deshalb alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Hiddenhausen angeschrieben und gebeten, sofern Sie eine Wohnung vermieten, ein Datenblatt auszufüllen oder die Daten online in einer Abfragemaske einzugeben.

Die Gemeinde bedankt sich bei allen Vermieterinnen und Vermietern, die das Datenblatt bereits ausgefüllt haben. Ein qualifizierter Mietspiegel lässt sich nur bei einem guten Rücklauf erstellen. Je mehr Angaben vorliegen, desto genauer kann das örtliche Mietpreisniveau ermittelt werden. Daher bittet die Gemeinde noch einmal alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer um Unterstützung, die sich bisher noch nicht an der Befragung beteiligt haben.

Die Frist für die Abgabe dieser Angaben endet am 08. Mai 2023.

Die Daten können auch online unter http://web.kreis-herford.de/s/hiddenhausen  eingeben werden. Der Kreis Herford hat hierfür eine Abfragemaske entwickelt.

Wer keine Wohnung vermietet, braucht nicht zu reagieren.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  1. Relevant sind nur Mieten, die zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2022 neu vereinbart oder z.B. durch eine Mieterhöhung geändert worden sind. Mieten, die schon vor dem 01.01.2017 in der jetzigen Höhe vom gleichen Mieter gezahlt worden sind, brauchen nicht angegeben werden.
  2. Für den Fall, dass eine Vermieterin oder ein Vermieter Wohnungen in verschiedenen Immobilien in Hiddenhausen vermietet, sind für jede Wohnung die Angaben in der Online-Abfrage einzeln einzugeben oder es ist pro Wohnung ein Datenblatt auszufüllen.
  3. Für öffentlich geförderte Mietwohnungen müssen keine Angaben gemacht werden, da der geplante Mietspiegel sich nur auf freifinanzierte Wohnungen beziehen wird.

Erstellt wird der Mietspiegel in Kooperation mit dem Kreis Herford. Ziel ist, dass er im Spätsommer 2023 vorliegt.

Fragen zum Mietspiegel und zur Datenabfrage beantwortet Jörg Luttmann vom Amt für Wohnen und Soziales im Rathaus unter Telefonnummer 05221-964 328 oder per E-Mail unter j.luttmann@hiddenhausen.de .

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