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Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Ei 23 »Praxis Foerdermann«


GEMEINDE HIDDENHAUSEN
- Der Bürgermeister -

Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Ei 23 „Praxis Foerdermann“

B-Plan Ei 23

Nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens nach § 2 Abs. 1 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Gemeinde Hiddenhausen am 11.04.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Ei 23 „Praxis Foerdermann“ nach § 10 BauGB als Satzung und die Begründung dazu beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Ei 23 wurde nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Ei 23 „Praxis Foerdermann“ ist in dem nebenstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet:

Der Bebauungsplan und die Begründung liegen im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstr. 1, 32120 Hiddenhausen, während der Dienststunden für jeden zur Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Hinweise:
I. Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39 bis 42 BauGB für durch die vorgenannte Aufstellung des Bebauungsplanes eintretende Vermögensnachteile sowie für das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen:

Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

III. Gemäß § 7 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung wird hingewiesen:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Ei 23 kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Ei 23 ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Hiddenhausen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Bekanntmachungsanordnung:
Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Ei 23 durch den Rat der Gemeinde Hiddenhausen, Ort und Zeit der Auslegung sowie die aufgrund des BauGB und der GO NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde Hiddenhausen für die Dauer von einer Woche und die Veröffentlichung auf der Internetseite www.hiddenhausen.de der Gemeinde Hiddenhausen wird hingewiesen.
Mit dem Vollzug dieser Bekanntmachung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Ei 23 rechtsverbindlich.

Hiddenhausen, den 17.04.2019
Veröffentlicht am: 23.04.2019
gez. Rolfsmeyer

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