Inkrafttreten der Ergänzungssatzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche westlich der Bünder Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lippinghausen
GEMEINDE HIDDENHAUSEN
- Der Bürgermeister -
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten der Ergänzungssatzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche westlich der Bünder Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lippinghausen
Nach Durchführung des Änderungsverfahrens nach § 2 Absatz 1 folgende des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Hiddenhausen am 04.07.2019 die Ergänzungssatzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche westlich der Bünder Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lippinghausen und die Begründung dazu beschlossen.
Die Ergänzungssatzung wurde nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB und ohne den Angaben nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, aufgestellt.
Die Grenzen des Geltungsbereiches der vorgenannten Satzung sind in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Die Satzung mit Begründung liegt im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstr. 1, 32120 Hiddenhausen, während der Dienststunden für jeden zur Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Hinweise:
I. Gemäß § 44 Absatz 5 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39 bis 42 BauGB für durch diese Ergänzungssatzung eintretende Vermögensnachteile sowie für das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II. Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB wird hingewiesen:
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
III. Gemäß § 7 Absatz 6 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hingewiesen:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen der Ergänzungssatzung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Ergänzungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Hiddenhausen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Beschluss der Ergänzungssatzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lippinghausen durch den Rat der Gemeinde Hiddenhausen, Ort und Zeit der Auslegung sowie die aufgrund des BauGB und der GO NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde Hiddenhausen für die Dauer von einer Woche und die Veröffentlichung auf der Internetseite www.hiddenhausen.de der Gemeinde Hiddenhausen wird hingewiesen. Mit dem Vollzug dieser Bekanntmachung wird die Ergänzungssatzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lippinghausen rechtsverbindlich.
Hiddenhausen, den 11.07.2019
Veröffentlicht am: 17.07.2019
gez. Rolfsmeyer