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Datum: 01.06.2022

Inkrafttreten der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Wohnbaufläche westlich der Bünder Straße -L 545- und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Ei 21 „Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße -L 545- zwischen Bünder Straße 415 (Autohandel) und Bachstraße“ im Parallelverfahren

Öffentliche Bekanntmachung

Rathausbekanntmachungen

Nach Durchführung des Änderungsverfahrens nach § 2 Abs. 1 ff. i.V.m. § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), hat der Rat der Gemeinde Hiddenhausen am 24.02.2022 die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung dazu sowie im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. Ei 21 „Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße -L 545- zwischen Bünder Straße 415 (Autohandel) und Bachstraße“ nach § 10 BauGB als Satzung und die Begründung dazu beschlossen.

Durch die 28. Änderung wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes für den in dem nachstehenden Übersichtsplan mit einer unterbrochenen schwarzen Linie gekennzeichneten Bereich im Gemeindeteil Eilshausen von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ geändert.

Plan 1

Die Grenzen des Geltungsbereiches des vorgenannten Bebauungsplanes sind in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

Plan 2

Mit Bericht vom 14.03.2022 wurde die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan Nr. Ei 21 der Bezirksregierung in Detmold zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung Detmold hat die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 11.05.2022, Az.: 35.02.01.300-007/2022-001 genehmigt.

Diese Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung sowie der vorgenannte Bebauungsplan einschließlich der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB liegen im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstr. 1, 32120 Hiddenhausen, während der Dienststunden für jeden zur Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Hinweise:

I.          Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39 bis 42 BauGB für durch den vorgenannten Bebauungsplan eintretende Vermögensnachteile sowie für das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

II.         Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen:

            Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

III.        Gemäß § 7 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung wird hingewiesen:

            Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. Ei 21 kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a)     eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)     die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. Ei 21 sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)     der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)     der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Hiddenhausen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Erteilung der Genehmigung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Detmold sowie der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. Ei 21 durch den Rat der Gemeinde Hiddenhausen, Ort und Zeit der Auslegung sowie die aufgrund des BauGB und der GO NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Auf die Veröffentlichung auf der Internetseite www.hiddenhausen.de  der Gemeinde Hiddenhausen und einer zentralen Internetseite des Landes NRW https://www.bauleitplanung.nrw.de wird hingewiesen.

Mit dem Vollzug dieser Bekanntmachung wird die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam und der Bebauungsplan Nr. Ei 21 rechtsverbindlich.

Hiddenhausen, den    24.05.2022                                        

Veröffentlicht am:       01.06.2022                                         gez. Hüffmann



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