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Datum: 17.03.2023

Gemeinde Hiddenhausen erstellt Mietspiegel.

Mitwirkung der Vermieterinnen und Vermieter notwendig.

Die Gemeinde Hiddenhausen plant, für das Jahr 2023 einen eigenen Mietspiegel aufzustellen. Damit möchte sie sowohl Vermietenden als auch Mietenden eine Orientierungshilfe bei der Gestaltung von Mietverhältnissen geben.

Insgesamt gibt es in Hiddenhausen 9.453 Wohnungen. Dabei ist der Wohnungsbestand in Hiddenhausen deutlich durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt. Der Anteil von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern beträgt lediglich 23%. Eine Analyse der Wohnungssituation in Hiddenhausen hat ergeben, dass gerade in Ein- und Zweifamilienhäusern oft Einliegerwohnungen leer stehen und nicht vermietet sind. Dem steht ein angespannter Wohnungsmarkt gegenüber, auf dem Wohnungssuchende oft vergebens eine Wohnung suchen. Der Mietspiegel soll deshalb auch dazu dienen, die Hemmnisse, eine Wohnung zu vermieten, abzubauen.

Um den Mietspiegel zu erstellen, benötigt das Amt für Wohnen und Soziales die Hilfe der Vermieterinnen und Vermieter in Hiddenhausen. In den nächsten Tagen werden alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Hiddenhausen angeschrieben. Sofern diese Wohnraum vermieten, haben sie zwei Möglichkeiten, die Gemeinde bei der Aufstellung des Mietspiegels zu unterstützen. Entweder sie füllen das dem Anschreiben beigefügte Datenblatt aus und senden es an die Gemeinde zurück. Oder sie geben Ihre Daten online ein. Der Kreis Herford hat hierfür eine Abfragemaske entwickelt. Der QR-Code und der Link sind in dem Anschreiben aufgeführt.

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Relevant sind nur Mieten, die zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2022 neu vereinbart oder z.B. durch eine Mieterhöhung geändert worden sind. Mieten, die schon vor dem 01.01.2017 in der jetzigen Höhe vom gleichen Mieter gezahlt worden sind, brauchen nicht angegeben werden.
  2. Für den Fall, dass eine Vermieterin oder ein Vermieter Wohnungen in verschiedenen Immobilien in Hiddenhausen vermietet, sind für jede Wohnung die Angaben in der Online-Abfrage einzeln einzugeben oder es ist pro Wohnung ein Datenblatt auszufüllen.
  3. Für öffentlich geförderte Mietwohnungen müssen keine Angaben gemacht werden, da der geplante Mietspiegel sich nur auf freifinanzierte Wohnungen beziehen wird.

Erstellt wird der Mietspiegel in Kooperation mit dem Kreis Herford. Ziel ist, dass er im Sommer 2023 vorliegt.

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