Bekanntmachung des Haushaltsentwurfs der Gemeinde Hiddenhausen für das Haushaltsjahr 2021
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Hiddenhausen für das Haushaltsjahr
2021 liegt mit seinen Anlagen gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.September
2020 (GV. NRW. S. 916), öffentlich aus:
Zeitpunkt der Auslegung:
ab 01.04.2021 während der Dauer des Beratungsverfahrens
Ort der Auslegung:
Gemeinde Hiddenhausen
Rathausstraße 1, Zimmer 207
32120 Hiddenhausen
während der Dienststunden
Einwendungen gegen den Entwurf können bis zum 16.04.2021 von Einwohnern und
Abgabepflichtigen der Gemeinde Hiddenhausen - Amt für Finanzwesen – schriftlich
zugeleitet oder zu Protokoll gegeben werden.
Hiddenhausen, 26.03.2021
gez. Hüffmann
Bürgermeister