Bekanntmachung der 14. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Hiddenhausen
Bekanntmachungsanordnung
Die nachstehende 14. Satzung vom 16.12.2022 zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Hiddenhausen vom 07.12.2000 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Hiddenhausen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Hiddenhausen, den 16.12.2022
Gez.
Hüffmann
Bürgermeister