Bekanntmachung 1. Änderung Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hiddenhausen
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehend aufgeführte
1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.12.2003 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Hiddenhausen - Straßenbaubeitragssatzung -
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung wird hingewiesen:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gegen Satzungen nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Hiddenhausen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Hiddenhausen, den 27.10.2022
Gez.
Hüffmann
Bürgermeister