Sprungziele
Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung

29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hiddenhausen zur Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf im Eckbereich Schweichelner Straße/Bahnhofstraße und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Sc 16 „Feuerwehr Schweicheln-Bermbeck“ im Parallelverfahren

Öffentliche Auslegung der Entwürfe nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)


GEMEINDE HIDDENHAUSEN
- Der Bürgermeister -

Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 12.03.2018 aufgrund des § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 8 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) beschlossen, im Rahmen der 29. Änderung die Darstellung des Flächennutzungsplanes für den Eckbereich Schweichelner Straße/Bahnhofstraße von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit dem Planzeichen „Feuerwehr“ zu ändern und im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. Sc 16 „Feuerwehr Schweicheln-Bermbeck“ aufzustellen.

Der vorstehende Beschluss wurde am 10.01.2019 öffentlich bekannt gemacht.

Die Fläche der 29. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. Sc 16 ist in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

SC16


Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 24.06.2019 die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und den Bebauungsplan Nr. Sc 16 „Feuerwehr Schweicheln-Bermbeck“ einschließlich Begründung als Entwürfe und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und des Bebauungsplanes Nr. Sc 16 einschließlich der Begründung, die schalltechnische Untersuchung zu den möglichen Immissionen des geplanten Vorhabens auf die Nachbarschaft des Büros Akus, Bielefeld und die faunistische Untersuchung werden nach § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom

16.07.2019 bis 16.08.2019 einschließlich

im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Zimmer 24, während der Dienststunden (montags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) für jeden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während dieser Frist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 3 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hiddenhausen, den 26.06.2019
Veröffentlicht am: 01.07.2019

gez. Rolfsmeyer

nach oben zurück