Öffentliche Bekanntmachung
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hiddenhausen zur Darstellung einer Wohnbaufläche westlich der Bünder Straße -L 545- und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Ei 21 „Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße -L 545- zwischen Bünder Straße 415 (Autohandel) und Bachstraße“ im Parallelverfahren
Öffentliche Auslegung der Entwürfe nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
GEMEINDE HIDDENHAUSEN
- Der Bürgermeister -
Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 11.09.2017 aufgrund des § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I Seite 2808) beschlossen, im Rahmen der 28. Änderung die Darstellung des Flächennutzungsplanes für den Bereich westlich der Bünder Straße -L 545- von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern und im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. Ei 21 „Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße -L 545- zwischen Bünder Straße 415 (Autohandel) und Bachstraße“ aufzustellen.
Der vorstehende Beschluss wurde am 27.09.2017 öffentlich bekannt gemacht.
Der Bereich für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Die Grenzen des Geltungsbereiches des vorgenannten Bebauungsplanes sind in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 20.05.2019 die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und den Bebauungsplan Nr. Ei 21 „Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße -L 545- zwischen Bünder Straße 415 (Autohandel) und Bachstraße“ einschließlich Begründung als Entwürfe und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und des Bebauungsplanes Nr. Ei 21 einschließlich der Begründung, der Artenschutzbeitrag und der Umweltbericht sowie die schalltechnische Untersuchung zu den ausgehenden Geräuschimmissionen des Verkehrs auf das Plangebiet des Büros Akus, Bielefeld werden nach § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom
15.07.2019 bis 15.08.2019 einschließlich
im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Zimmer 24, während der Dienststunden (montags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) für jeden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während dieser Frist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hiddenhausen, den 25.06.2019
Veröffentlicht am: 29.06.2019
gez. Rolfsmeyer