BEKANNTMACHUNG
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Ei 22 „Kreisfeuerwehrzentrale und Kreisleitstelle“
hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 12.11.2018 beschlossen, nach § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Ei 22 „Kreisfeuerwehrzentrale und Kreisleitstelle“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.06.2019 öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Die Grenzen des Geltungsbereiches sind in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Die Gemeinde Hiddenhausen hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Ei 22 "Kreisfeuerwehrzentrale und Kreisleitstelle“ einschließlich Begründung als Entwurf und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes mit Begründung (Schutzgut Arten- und Biotopschutz, hier insbesondere Vögel, Fledermäuse sowie Reptilien), die 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes und die Geräuschimmissionsprognose zu den Auswirkungen des Betriebes des geplanten Neubaus auf die Nachbarschaft (Schutzgut Mensch) und die Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33 mit Ausführungen zum Immissionsschutz (Schutzgüter Mensch, Wasser, Luft) liegen nach § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom
04.10.2019 bis 04.11.2019 einschließlich
im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Zimmer 24, während der Dienststunden (montags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) für jeden zur Einsicht öffentlich aus.
Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Ebenfalls können sie während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite www.hiddenhausen.de/Ei22 und über eine zentrale Internetseite des Landes NRW http://uvp-verbund.de/nw eingesehen werden.
Während dieser Frist können Stellungnahmen vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Hiddenhausen, den 16.09.2019
Veröffentlicht am: 20.09.2019
gez. Rolfsmeyer