Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Sc 16 „Feuerwehr Schweicheln-Bermbeck“
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 12.03.2018 aufgrund des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) beschlossen, im Rahmen der 29. Änderung die Darstellung des Flächennutzungsplanes für den
Eckbereich Schweichelner Straße/Bahnhofstraße von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit dem Planzeichen „Feuerwehr“ zu ändern und im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. Sc 16 „Feuerwehr Schweicheln-Bermbeck“ aufzustellen.
Der vorstehende Beschluss wurde am 10.01.2019 öffentlich bekannt gemacht.
Die Fläche der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. Sc 16 ist in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 18.05.2020 das Parallelverfahren entkoppelt und erneut den Bebauungsplan Nr. Sc 16 „Feuerwehr Schweicheln-Bermbeck“ einschließlich Begründung als Entwurf und die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Sc 16 einschließlich der Begründung,
- die schalltechnische Untersuchung zu den möglichen Immissionen des geplanten Vorhabens auf die Nachbarschaft des Büros Akus, Bielefeld vom 06.05.2019,
- die darauf aufbauende schalltechnische Prognose der Dekra vom 11.02.2020 und
- die faunistische Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft Biotopkartierung aus September 2018
werden nach 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29.06.2020 bis 29.07.2020 einschließlich
im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Zimmer 24, während der Dienststunden (montags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis
18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) für jeden zur Einsicht erneut öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Hiddenhausen unter www.hiddenhausen.de/Sc16 und über eine zentrale Internetseite des Landes NRW http://uvp-verbund.de/nw wird hingewiesen.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Hiddenhausen, den 09.06.2020
Veröffentlicht am: 13.06.2020
gez.
Rolfsmeyer