ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Hiddenhausen
- Der Bürgermeister -
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Hi 10 „Gewerbegebiet Hiddenhausen“
Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 19.03.2020 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634), beschlossen, den Bebauungsplan Nr. Hi 10 „Gewerbegebiet Hiddenhausen“ aufzustellen.
Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. Hi 10 sind in dem nebenstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Der vorstehende Beschluss wurde am 28.03.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. Hi 10 soll nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 13.06.2022 den Bebauungsplan Nr. Hi 10 "Gewerbegebiet Hiddenhausen“ einschließlich Begründung als Entwurf und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Hi 10 mit Begründung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
09.11.2022 bis 09.12.2022 einschließlich
im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Zimmer 21, während der Dienststunden (montags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) für jeden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Ebenfalls können sie während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite www.hiddenhausen.de/bauleitplanung und über eine zentrale Internetseite des Landes NRW https://www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Hiddenhausen, den 25.10.2022
Veröffentlicht am: 02.11.2022
gez. Hüffmann