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Datum: 03.01.2023

Ankündigung von Kartierungsarbeiten entlang der 380-kV-Leitung zwischen Ovenstädt und Bechterdissen im Zeitraum von Januar bis März 2023

380-kV-Modernisierung Ovenstädt – Bechterdissen

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber prüft TenneT aktuell die Möglichkeit einer Umbeseilung der 380-kV-Leitung von Ovenstädt nach Bechterdissen. Um den grünen Strom von Norden nach Süden und Westen zu transportieren, ist es wichtig, die Stromnetze auszubauen und leistungsfähiger zu machen. Dafür soll die Elbe-Lippe-Leitung Süd zwischen Ovenstädt und Bechterdissen mit modernen Hochtemperaturseilen aufgerüstet werden.

Die Modernisierung der Elbe-Lippe-Leitung Süd dient der Erhöhung der Übertragungskapazität in Nordrhein-Westfalen. Sie sorgt für eine Netzverstärkung der aus den 1980er-Jahren stammenden 380-kV-Leitung von Bechterdissen über Eickum bis Ovenstädt.
Mit dem Ausbau dieser bestehenden Leitung wird das deutsche Übertragungsnetz für die im Zuge der Energiewende stark ansteigenden Stromflüsse von Norden nach Süden ertüchtigt.

Kartierungsarbeiten
Leitungsbauvorhaben haben Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Um diese vorab bestimmen und bewerten zu können, werden Kartierungen durchgeführt. Lebensräume und Tierarten werden im Bereich der Planungsräume erfasst, um den Untersuchungsraum in seiner Bedeutung für Naturhaushalt und Artenschutz bewerten zu können. TenneT führt die Kartierungen als Vorarbeiten durch. Durch die Kartierungen werden Landschafts- und Artengruppen in einem definierten Gebiet auf sogenannten Datenkarten erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, wird eine Reihe von Methoden eingesetzt, die der Darstellung, Sammlung und Auswertung von raumbezogenen Daten dienen.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Fauna und Flora und hängt von äußeren Umständen wie der Witterung ab und kann sich kurzfristig ändern.

Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums von jeder Kartierungsmethode betroffen sind, sondern es finden auf den einzelnen Flurstücken, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum, angepasste Kartierungen statt. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Die Kartierungen dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden und müssen teilweise wiederholt werden. Die Dauer der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und kann auch von Witterungseinflüssen abhängen. Die nachfolgend genannten Kartierungen sind nicht vollumfänglich an jedem einzelnen Standort notwendig und können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt:

Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt oder dass die Grundstücke mehrfach betreten werden müssen.

Art und Umfang der Voruntersuchungen
Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert werden. Folgende Kartierungsmethoden sind geplant:

  • Begehungen

Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung.

Beauftragte Unternehmen
Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die ERM GmbH und die TNL Energie GmbH.

Ansprechpartner:
Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen wenden Sie sich gerne an unseren Bürgerreferenten.
Herr Andreas Denninghoff T +49 (0) 921 507 406 466
E elbe-lippe-leitung-sued@tennet.eu
https://www.tennet.eu/de/projekte/elbe-lippe-leitung

2023-01-03 08_32_03-TenneT TSO_380-kV-Leitung Ovenstädt Bechterdissen


Notwendige Vorarbeiten: Kartierungsmaßnahmen

Begehungen

Hierbei werden Horst- und Höhlenbäume visuell erfasst, um das Vorkommen bestimmter Tierarten festzustellen. Hierzu werden Flächen zu Fuß begangen und die Bäume gesichtet.

Die vorhandenen Höhlenbäume werden in einem Umkreis von 50m, Horstbäume in einem Umkreis von 300m der geplanten Eingriffsflächen kartiert. Dieser Umkreis kann in einzelnen Fällen abweichen, da die Durchführung der Kartierungsarbeiten unter anderem von dem Artenspektrum störungsempfindlicher Horstbrüter abhängt. Hierzu zählt zum Beispiel der Weißstorch, für den potenziell ein größerer Untersuchungsraum erforderlich sein wird. Die Notwendigkeit dessen wird im Januar mit Abschluss der Planungsraumanalyse ermittelt sein.

Horst- und Höhlenbäume bieten wichtigen Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Dies inkludiert zum Beispiel bestimmte Vogelarten (Eulen, Storche, Kraniche, etc.), Insekten, Fledermäuse und weitere kleinere Säugetiere. Sie nutzen die Bäume als Unterschlupf oder zur Brut und Aufzucht ihrer Jungen. Anhand der Kartierungsarbeiten können diese Bäume bei der Umsetzung der Elbe-Lippe-Leitung berücksichtigt und eine Störung der Tiere durch gezielte Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden.

Die Ersterfassung erfolgt in der laubfreien Zeit. Um die einzelnen Bäume und Untersuchungsstandorte zu erreichen, werden reguläre Pkws auf öffentlichen, privaten und landwirtschaftlichen Wegen genutzt. Die oben genannten Untersuchungsräume werden ausschließlich zu Fuß begangen.

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