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Datum: 11.09.2020

Am Sonntag gelten in den Hiddenhausener Wahllokalen besondere Corona-Hygieneregeln

Das Wahlamt der Gemeinde Hiddenhausen weist darauf hin, dass am kommenden Sonntag die Wähler in den Wahllokalen aufgrund der Corona-Pandemie mit einigen Veränderungen zu vergangenen Wahlen zu rechnen haben.

In jedem Wahllokal steht am Eingang ein Desinfektionsspender zur Verfügung. Zudem gilt die Abstandregel zwischen den Wählern von mindestens 1,50 Meter. Schilder und angebrachte Bodenmarkierungen zeigen die Laufrichtung auf, so dass ein zu enges Begegnen vermieden wird.

Als ganz wichtige Hygieneregel für die Wähler wurde festgelegt, dass im Wahllokal, auf den Gängen und in der Wahlkabine neben der Einhaltung der Abstandsregeln auf das Tragen des Mund- und Nasenschutzes zu achten ist.

Darüber hinaus werden die 16 Wahllokale mit Spuckschutzwänden an den Tischen für den Wahlvorstand und die Beisitzer ausgestattet. Desinfektionsmittel für die Reinigung von Händen und Tischplatten stehen ebenfalls bereit. Die Wahlvorstände und Beisitzer sind durch die Spuckschutzwände geschützt und brauchen daher am Tisch keinen Mundschutz zu tragen.

Sollte sich zeitweise großer Andrang ergeben, werden die Wähler gebeten, Warteschlangen mit dem Abstandsgebot zu bilden.

Für jeden Wähler wird ein eigener Stift zur Kennzeichnung der Stimmzettel bereitgestellt.

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