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Datum: 15.06.2022

Abwassergebühren in Hiddenhausen bleiben im Jahre 2022 unverändert!

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 17.05.2022 ein wichtiges Urteil gesprochen, das für viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen nicht ohne Folgen für die Kalkulation der Abwassergebühren bleiben wird.

Bisher war es zulässig, für das im Abwasserbetrieb gebundene Kapital (Eigenkapital und Fremdkapital, also Kredite) eine gemischte kalkulatorische Durchschnittsverzinsung anzusetzen. Dieser Zinssatz durfte sich am fünfzigjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere orientieren.

Das Gericht hat nun in Abänderung seiner eigenen bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass nur noch ein zehnjähriger Durchschnitt herangezogen werden darf.

Dieses Urteil, das in der Presse ein großes Echo gefunden hat, betrifft die Gemeinde Hiddenhausen nicht.

In Hiddenhausen werden nur die tatsächlich zu zahlenden Zinsen für die Kredite angesetzt, für das Eigenkapital werden gar keine Zinsen berechnet. Somit hat das Urteil keine Auswirkungen auf die Höhe der Abwassergebühren in Hiddenhausen. Das Einlegen eines Widerspruchs bzw. die Beantragung einer Rücknahme bereits rechtskräftiger Gebührenbescheide, so wie dies der Bund der Steuerzahler empfohlen hat, erübrigt sich daher.

Bei Fragen zu dem Thema hilft Ihnen Christoph Olheide, Tel. 05221/964-240, c.olheide@hiddenhausen.de , gerne weiter.

Abwassergebühr Hiddenhausen-Stabiil

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