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Datum: 20.04.2022

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Li 1 „Neues Ortszentrum“

Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Rathausbekanntmachungen

Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 24.01.2022 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634), beschlossen, den Bebauungsplan Nr. Li 1 „Neues Ortszentrum“ zu ändern.

Die Grenzen des Geltungsbereiches der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Li 1 sind in dem nebenstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Li 1 soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 24.01.2022 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Li 1 "Neues Ortszentrum“ einschließlich Begründung als Entwurf und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Li 1 mit Begründung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

27.04.2022 bis 27.05.2022 einschließlich

im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Zimmer 21, während der Dienststunden (montags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) für jeden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Im beschleunigten Verfahren wird gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Ebenfalls können sie während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite www.hiddenhausen.de/bauleitplanung und über eine zentrale Internetseite des Landes NRW https://www.bauleitplanung.nrw.de  eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Hiddenhausen, den 08.04.2022                                                       

Veröffentlicht am:    20.04.2022                                                                      gez. Hüffmann



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