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Datum: 22.06.2020

2. Satzung zur Änderung der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder

Wahlbekanntmachung_Hiddenhausen

Aufgrund § 7 und 27 der Gemeindeordnung NRW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) sowie der Bestimmungen Kommunalwahlgesetzes NRW (GV.NRW S. 384) vom 30.06.1998 und der Kommunalwahlordnung NRW vom 31.08.1993 (GV NRW 592) – jeweils in den derzeit geltenden Fassungen beschließt der Rat der Gemeinde Hiddenhausen folgende 2. Satzung zur Änderung der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder:

Artikel 1

  1. In § 6 wird der Absatz 3 ersatzlos gestrichen. Der bisherige Absatz 4 wird jetzt Absatz 3.
  2. In § 10 Abs. 7 werden nach dem Wort „Hauptwohnung“ die Wörter „sowie die E-Mail-Adresse oder Postfach“ eingefügt.
  3. In § 10 Abs. 13 wird das Komma nach dem Wort Geburt gestrichen und die Wörter „sowie anstelle der vollständigen Anschrift der Wohnort mit Postleitzahl und die E-Mail-Adresse oder das Postfach des Bewerbers“ eingefügt.

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

Hiddenhausen, den 18.06.2020

 

 

gez.Rolfsmeyer                                                                              gez. Schnitker

Bürgermeister                                                                                 Schriftführerin

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