2. Satzung zur Änderung der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder
Aufgrund § 7 und 27 der Gemeindeordnung NRW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) sowie der Bestimmungen Kommunalwahlgesetzes NRW (GV.NRW S. 384) vom 30.06.1998 und der Kommunalwahlordnung NRW vom 31.08.1993 (GV NRW 592) – jeweils in den derzeit geltenden Fassungen beschließt der Rat der Gemeinde Hiddenhausen folgende 2. Satzung zur Änderung der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder:
Artikel 1
- In § 6 wird der Absatz 3 ersatzlos gestrichen. Der bisherige Absatz 4 wird jetzt Absatz 3.
- In § 10 Abs. 7 werden nach dem Wort „Hauptwohnung“ die Wörter „sowie die E-Mail-Adresse oder Postfach“ eingefügt.
- In § 10 Abs. 13 wird das Komma nach dem Wort Geburt gestrichen und die Wörter „sowie anstelle der vollständigen Anschrift der Wohnort mit Postleitzahl und die E-Mail-Adresse oder das Postfach des Bewerbers“ eingefügt.
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Hiddenhausen, den 18.06.2020
gez.Rolfsmeyer gez. Schnitker
Bürgermeister Schriftführerin