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GEMEINDE HIDDENHAUSEN

- Der Bürgermeister -

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hiddenhausen zur Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf im Eckbereich der Schweichelner Straße / Bahnhofstraße und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Sc 16 „Feuerwehr Schweicheln-Bermbeck“ im Parallelverfahren

I. Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 12.03.2018 gem. § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) beschlossen, im Rahmen der 29. Änderung die Darstellung des Flächennutzungsplanes für den Eckbereich Schweichelner Straße/Bahnhofstraße von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für den Gemeinbedarf“ zu ändern und den Bebauungsplan Nr. Sc 16 „Feuerwehr Schweicheln-Bermbeck“ im Parallelverfahren aufzustellen.

Die Fläche der 29. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. Sc 16 ist in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

SC16


Der vorstehende Beschluss wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) öffentlich bekannt gemacht.

II. Für die oben genannte 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Sc 16 soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) erfolgen.

Im Treffpunkt Schweicheln-Bermbeck, Am Kartel 32, 32120 Hiddenhausen findet hierzu am Montag, dem 21.01.2019 ab 18.00 Uhr eine Informationsveranstaltung statt.

Die Planunterlagen können anschließend bis einschließlich 21.02.2019 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Zimmer 24, eingesehen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden dargelegt. Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern. Bis zu dem o.g. Termin können Vorschläge bzw. Anregungen zu den Planungsabsichten schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden.

Hiddenhausen, den 07.01.2019

Veröffentlicht am: 10.01.2019
gez. Rolfsmeyer

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