Kanalanschlussbeiträge
Kanalanschlussgebühren werden von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern erhoben. Sie dienen dem Ersatz des Aufwands, der bei Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie dem Anschluss von Gebäuden an das öffentliche Kanalnetz entsteht.
Die genaue Höhe nennt der schriftliche Bescheid nach Abschluss der Baumaßnahme.
Wichtig zu wissen:
Auf Antrag und nach eingehender Prüfung der Einkommensverhältnisse kann der Kanalanschlussbeitrag gestundet werden, sofern sich der Beitragspflichtige vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet. Die Zinsen für die Dauer einer gewährten Stundung betragen für jeden vollen Monat 0,5 %.
Für den Antrag fallen keine Gebühren an. Für die Antragstellung werden Einkommens- und Ausgabennachweise benötigt.