Bildungs- und Teilhabepaket
Bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen
Das gilt
- bei Schulausflügen, Klassenfahrten und dem Mittagessen in Schule, Hort und Kita,
- bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen,
- auf ein Schulbedarfspaket,
- auf Lernförderung
- und gegebenenfalls auch auf Übernahme nicht gedeckter Schülerfahrtkosten.
Die Unterstützungsangebote des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) der Bundesregierung sollen von möglichst allen antragsberechtigten Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Das Angebot reicht von der individuellen Beratung bis hin zur gemeinsamen Antragstellung zusammen mit Ihnen, den Leistungsberechtigten.
Die Altersobergrenze liegt bei 25 Jahren, ausgenommen sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit. Hier sind nur Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren antragsberechtigt.
Ergänzend zu diesen Leistungen hat das Land NRW das Programm „Alle Kinder essen mit“ aufgelegt.
Im Rahmen dieses Programmes werden Familien unterstützt, die sich in einer schwierigen finanziellen Notlage befinden, aber keinen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes haben.
Unterstützung kann es für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für mehrtägige Klassenfahrten geben.
Nähere Informationen zu dem Programm erhalten Sie unter:
Härtefallfonds »Alle Kinder essen mit" | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)
Benötigen Sie diese Unterstützung, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir besprechen dann, ob Sie anhand der Förderrichtlinien einen Anspruch auf diese Leistungen haben.