Durch einen Vorbescheid können vor einem förmlichen Bauantrag konkrete Fragen zur Bebaubarkeit eines Grundstückes oder zum Bauvorhaben durch die Bauaufsichtsbehörde beantwortet werden. Bei problematischen Bauvorhaben oder unklaren Grundstückssituationen kann es ratsam sein, vor dem eigentlichen kostenintensiven Bauantrag durch eine Voranfrage bestimmte konkrete Fragen zu einem Bauvorhaben abklären zu lassen, z.B. hinsichtlich der Bebaubarkeit des Grundstücks.
Notwendige Unterlagen
Die Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Fragestellung, immer erforderlich ist ein amtliches Antragsformular sowie ein Lageplan, aus dem das geplante Bauvorhaben ersichtlich ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Herford stehen zu Vorgesprächen zur Verfügung und geben Hilfestellung und Hinweise.
Allgemeine Gebühren-Informationen
Die Erteilung des Vorbescheides ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist in der Verwaltungsgebührenordnung NRW geregelt und richtet sich nach Art und Umfang des Bauvorhabens.
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